Breitensportwettbewerbe (BSW)
im Deutschen Tanzsportverband e.V.
Für Breitensportwettbewerbe und ihre Durchführung sind die Landestanz-sportverbände zuständig.
Breitensportwettbewerbe sind anmeldepflichtig.
Wettbewerbe ohne Publikumstanz und mit Eintrittspreisen oder sonstigen Entgelten bis zu DM 1,50 sind GEMA-frei. Für Wettbewerbe im vor-stehenden Sinne mit Eintrittspreisen von mehr als DM 1,50 gelten derzeit die regulären GEMA-Tarife.
es dürfen Lizenzträger des DTV als Turnierleiter und Wertungsrichter gemäß Abschnitt D 1.1 der TSO eingesetzt werden;
Termine und Berichte zu diesen Wettbewerben können im Verbandsorgan des DTV (Tanzspiegel) und/oder in den regionalen Ausgaben veröffentlicht werden;
es besteht Sportversicherungsschutz für Teilnehmer an Breitensportwett-bewerben, sofern die Meldung über einen Verein erfolgt. Der meldende Verein muß über den jeweils zuständigen Landestanzsportverband Mitglied in einem Landessportbund sein
Meisterschaften gleich welcher Art.
Breitensportwettbewerbe sind in der Regel Mannschaftswettbewerbe.
Es sollten in einer Mannschaft mehr Paare tanzen können, als zum Gesamtergebnis herangezogen werden(Streichresultate).
Außer den 10 Turniertänzen können auch andere Tänze und Tanzformen mit aufgenommen werden ( z.B. Partytänze, Alte Tänze, Squaredance, New Vogue u.a.).
Es sollten möglichst Wertungsrichter mit Erfahrung im Breitensport eingesetzt werden;
Paare mit gleichen Leistungen sollten die gleiche Wertung erhalten (Ziffernwertung).
Bewährt hat sich die Bewertung mit den Ziffern 1, 1 1/2, 2, 2 ½, 3.
Eine offene bzw. geschlossene Auswahl/ und oder Platzwertung sollte nicht erfolgen. Ebenso sollten Einzelwertungen und Plazierungen einzelner Paare nicht öffentlich bekanntgegeben werden.
I. Grundlagen
II. Verbindliche Vorgaben
III. Empfehlungen
IV. Formationswettbewerbe
Die vorstehenden Grundlagen, verbindlichen Vorgaben und Empfehlungen gelten sinngemäß auch für Formationswettbewerbe.
Allgemeine Breitensportordnung
Tanzen als Breitensport ist Freizeitsport, der auch als Breitensport-Wettbewerb (BSW) ausgeübt werden kann. Die Bezeichnung Breitensport-Turnier ist unrichtig. Für den Breitensport im Bereich des LTVS sind folgende Richtlinien verbindlich:
1. Neben der Breitensportordnung des LTVS gelten die Richtlinien des DTV für den Breitensport.
2. Breitensport-Wettbewerbe sind Wettbewerbe, die nicht nach den Bestimmungen der
Wettbewerbs-ordnungen innerhalb des DTV (wie z.B. der Turnier- und
Sportordnung)
durchgeführt werden. Alle Breitensport-Wettbewerbe sind beim Beauftragten
für
Breitensport-Wettbewerbe auf den vorgegebenen Anmeldeformularen
in 3-facher Ausfertigung
anzumelden, wobei Teilnehmerkreis, Art der Wertung (wie Einzel oder Mannschaft),
Tänze und
Rundenabwicklung erkennbar sein müssen. Werden Breitensport-Wettbewerbe im Rahmen
von
Turnieren ausgetragen, sind sie mit der Turnieranmeldung dem Landessportwart
mitzuteilen.
Für Meldung und Information gelten die für Turnieranmeldung festgesetzten
Termine
(3 Monate vor dem Veranstaltungsmonat).
3. Nur nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Genehmigung sind die
Breitensport-Wettbewerbe
GEMA-frei entsprechend der Vereinbarung zwischen DTV und GEMA über Breitensport-
Wettbewerbe. Nur dann können im Organ des DTV die Termine und
Ausschreibungen
veröffentlicht werden.
4. An Breitensport-Wettbewerben sind Personen/Paare teilnahmeberechtigt, die nicht
als
Trainer/Übungsleiter ausgebildet/tätig sind und die in der betreffenden Disziplin
noch kein Turnier
getanzt haben. Turnierkleidung ist nicht zugelassen. Zusätzliche Einschränkungen
sind zulässig
und in der Wettbewerbsanmeldung zu deklarieren.
5. Breitensport-Wettbewerbe können in allen Tänzen und Tanzformen, als
Mannschafts-,
Formations-oder Einzelwettbewerb mit Einzeltanz- oder zusammenfassender Wertung,
offen
ausgeschrieben oder auf Einladung, durchgeführt werden. Die
Durchführungs-Modalitäten sind
so festzulegen, dass jeder Teilnehmer mindestens zwei Runden tanzen kann.
6. Den Veranstaltern ist freigestellt, ob sie so wie bei Turnieren werten oder Paare mit
gleichen
Leistungen mit gleichen Ziffern bewerten und Paare mit gleicher Ziffernsumme auf
gleiche Plätze
setzen. Es gibt keine Vorgaben, ob Bewertungen offen oder verdeckt angezeigt
werden. Es gibt
keine Startkarten, Startpässe oder ähnliche Unterlagen und damit auch keine
Eintragungen nach
einem Breitensport-Wettbewerb.
7. Bei Breitensport-Wettbewerben können bei der Leitung und Bewertung Lizenzträger des
DTV
sowie „befähigte Personen" (Trainer, Übungsleiter, ehemalige und aktive
Tänzer/innen ab
B-Klasse) eingesetzt werden. Aus einem Verein darf nur weniger als die Hälfte der
bewertenden
Personen stammen.
8. Die ausrichtenden Vereine senden nach Beendigung des Wettbewerbes ein
aktualisiertes
Programm mit eingetragenen Ergebnissen an den Beauftragten des LTVS für Breitensport-
Wettbewerbe.
9. Vereinsinterne Veranstaltungen sind frei von Richtlinien.
10. Breitensport-Wettbewerbe dürfen nicht als Meisterschaften ausgeschrieben und genehmigt
werden.
11. Breitensportlern ist es gestattet, im Rahmen von Schautanzveranstaltungen ihrer Vereine als
Gruppe teilzunehmen.
12. Beschlüsse auf dem Gebiet des Breitensports im DTV können Bestimmungen der
LTVS-Ordnung modifizieren oder außer Kraft setzen.