Breitensportwettbewerbe (BSW) 

 
im Deutschen Tanzsportverband e.V.

 

  1.  
    1. Breitensportwettbewerbe sind solche Wettbewerbe, die nicht nach den Be-stimmungen der Turnier- und Sportordnung des Deutschen Tanzsport-verbandes e.V. durchgeführt werden. Es gilt das Breitensportkonzept des Deutschen Tanzsportverbandes.

      Für Breitensportwettbewerbe und ihre Durchführung sind die Landestanz-sportverbände zuständig.

      Breitensportwettbewerbe sind anmeldepflichtig.

    2. Für Breitensportwettbewerbe in diesem Sinne gilt folgendes:

      Wettbewerbe ohne Publikumstanz und mit Eintrittspreisen oder sonstigen Entgelten bis zu DM 1,50 sind GEMA-frei. Für Wettbewerbe im vor-stehenden Sinne mit Eintrittspreisen von mehr als DM 1,50 gelten derzeit die regulären GEMA-Tarife.

      es dürfen Lizenzträger des DTV als Turnierleiter und Wertungsrichter gemäß Abschnitt D 1.1 der TSO eingesetzt werden;

      Termine und Berichte zu diesen Wettbewerben können im Verbandsorgan des DTV (Tanzspiegel) und/oder in den regionalen Ausgaben veröffentlicht werden;

      es besteht Sportversicherungsschutz für Teilnehmer an Breitensportwett-bewerben, sofern die Meldung über einen Verein erfolgt. Der meldende Verein muß über den jeweils zuständigen Landestanzsportverband Mitglied in einem Landessportbund sein

     
    1. In Abgrenzung zu den Regelungen des Deutschen Tanzsportverbandes für Leistungssportwettbewerbe nach den Bestimmungen der Turnier - und Sportordnung sind bei Breitensportwettbewerben ausgeschlossen.

      Meisterschaften gleich welcher Art.

    2. Allen Paaren ist Gelegenheit zu geben, gleich oft tanzen zu können.
    3. Es ist nur Tageskleidung zulässig. 
    4. Startkarten, Startpässe o.ä. sind für den Bereich Breitensport unzulässig. 
    5. Ausschreibungen und Einladungen müssen präzise Angaben enthalten über Teilnehmerkreis, die Art der Wertung, die Anzahl der Durchgänge und zeitlichen Rahmen.
    1. Mannschaftswettbewerbe

      Breitensportwettbewerbe sind in der Regel Mannschaftswettbewerbe.

      Es sollten in einer Mannschaft mehr Paare tanzen können, als zum Gesamtergebnis herangezogen werden(Streichresultate).

      Außer den 10 Turniertänzen können auch andere Tänze und Tanzformen mit aufgenommen werden ( z.B. Partytänze, Alte Tänze, Squaredance, New Vogue u.a.).

    2. Einzelwettbewerbe können von den Landestanzsportverbänden bis auf weiteres genehmigt werden (s. entsprechenden Beschluß des Verbands-tages DTV von 1988). Dabei sind die Grundlagen und verbindliche Vorgaben sowie die Empfehlungen bei der Ergebnisermittlung für Breitensportwettbe-werbe einzuhalten. Sowie die Empfehlungen zur Ergebnisermittlung zu beachten.
    3. Ergebnisermittlung

      Es sollten möglichst Wertungsrichter mit Erfahrung im Breitensport eingesetzt werden;

      Paare mit gleichen Leistungen sollten die gleiche Wertung erhalten (Ziffernwertung).
      Bewährt hat sich die Bewertung mit den Ziffern 1, 1 1/2, 2, 2 ½, 3.

      Eine offene bzw. geschlossene Auswahl/ und oder Platzwertung sollte nicht erfolgen. Ebenso sollten Einzelwertungen und Plazierungen einzelner Paare nicht öffentlich bekanntgegeben werden.

        

    I. Grundlagen

     

     



    II. Verbindliche Vorgaben

     

     

     



    III. Empfehlungen

     

     

     

     

    IV. Formationswettbewerbe

    Die vorstehenden Grundlagen, verbindlichen Vorgaben und Empfehlungen gelten sinngemäß auch für Formationswettbewerbe.



Allgemeine Breitensportordnung

 

Tanzen als Breitensport ist Freizeitsport, der auch als Breitensport-Wettbewerb (BSW) ausgeübt werden kann. Die Bezeichnung Breitensport-Turnier ist unrichtig. Für den Breitensport im Bereich des LTVS sind folgende Richtlinien verbindlich:

 

1.    Neben der Breitensportordnung des LTVS gelten die Richtlinien des DTV für den Breitensport.

2.    Breitensport-Wettbewerbe sind Wettbewerbe, die nicht nach den Bestimmungen der 

       Wettbewerbs-ordnungen innerhalb des DTV (wie z.B. der Turnier- und Sportordnung) 

       durchgeführt werden. Alle Breitensport-Wettbewerbe sind beim Beauftragten für 

       Breitensport-Wettbewerbe auf den vorgegebenen Anmeldeformularen in 3-facher Ausfertigung 

       anzumelden, wobei Teilnehmerkreis, Art der Wertung (wie Einzel oder Mannschaft), Tänze und 

       Rundenabwicklung erkennbar sein müssen. Werden Breitensport-Wettbewerbe im Rahmen von 

       Turnieren ausgetragen, sind sie mit der Turnieranmeldung dem Landessportwart mitzuteilen. 

       Für Meldung und Information gelten die für Turnieranmeldung festgesetzten Termine 

       (3 Monate vor dem Veranstaltungsmonat).

3.    Nur nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Genehmigung sind die Breitensport-Wettbewerbe 

       GEMA-frei entsprechend der Vereinbarung zwischen DTV und GEMA über Breitensport-

       Wettbewerbe. Nur dann können im Organ des DTV die Termine und Ausschreibungen 

       veröffentlicht werden.

4.    An Breitensport-Wettbewerben sind Personen/Paare teilnahmeberechtigt, die nicht als 

       Trainer/Übungsleiter ausgebildet/tätig sind und die in der betreffenden Disziplin noch kein Turnier 

       getanzt haben. Turnierkleidung ist nicht zugelassen. Zusätzliche Einschränkungen sind zulässig 

       und in der Wettbewerbsanmeldung zu deklarieren.

5.    Breitensport-Wettbewerbe können in allen Tänzen und Tanzformen, als Mannschafts-, 

       Formations-oder Einzelwettbewerb mit Einzeltanz- oder zusammenfassender Wertung, offen 

       ausgeschrieben oder auf Einladung, durchgeführt werden. Die Durchführungs-Modalitäten sind 

       so festzulegen, dass jeder Teilnehmer mindestens zwei Runden tanzen kann.

6.    Den Veranstaltern ist freigestellt, ob sie so wie bei Turnieren werten oder Paare mit gleichen 

       Leistungen mit gleichen Ziffern bewerten und Paare mit gleicher Ziffernsumme auf gleiche Plätze 

       setzen. Es gibt keine Vorgaben, ob Bewertungen offen oder verdeckt angezeigt werden. Es gibt 

       keine Startkarten, Startpässe oder ähnliche Unterlagen und damit auch keine Eintragungen nach 

       einem Breitensport-Wettbewerb.

7.    Bei Breitensport-Wettbewerben können bei der Leitung und Bewertung Lizenzträger des DTV 

       sowie „befähigte Personen" (Trainer, Übungsleiter, ehemalige und aktive Tänzer/innen ab 

       B-Klasse) eingesetzt werden. Aus einem Verein darf nur weniger als die Hälfte der bewertenden 

       Personen stammen.

8.    Die ausrichtenden Vereine senden nach Beendigung des Wettbewerbes ein aktualisiertes 

       Programm mit eingetragenen Ergebnissen an den Beauftragten des LTVS für Breitensport-

       Wettbewerbe.

9.    Vereinsinterne Veranstaltungen sind frei von Richtlinien.

10.  Breitensport-Wettbewerbe dürfen nicht als Meisterschaften ausgeschrieben und genehmigt 

       werden.

11.  Breitensportlern ist es gestattet, im Rahmen von Schautanzveranstaltungen ihrer Vereine als 

       Gruppe teilzunehmen.

12.  Beschlüsse auf dem Gebiet des Breitensports im DTV können Bestimmungen der 

       LTVS-Ordnung modifizieren oder außer Kraft setzen.