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DTSA – Verleihungsbedingungen

Stand: Oktober 2017
Ausgabe: März 2018

 

1 Allgemeines

  1. 1.1  Der Deutsche Tanzsportverband e.V. verleiht für tanzsportliche Leistungen das Deutsche Tanz-Sport-Abzeichen (DTSA) in Bronze, Silber, Gold und Brillant sowie für Kinder die Kin-dertanzabzeichen „kleines“ und „großes Tanzsternchen“.

  2. 1.2  Jeder kann das Deutsche Tanz-Sportabzeichen erwerben, auch wenn er nicht Mitglied ei- nes Tanzsportvereins ist. In diesem Fall ist der Ausrichter für die Versicherung des Teil- nehmers verantwortlich.

  3. 1.3  Für die Abnahmen sind die jeweiligen Landestanzsportverbände zuständig. Ausrichter einer DTSA-Abnahme dürfen nur Landestanzsportverbände oder Vereine, die dem DTV ange- schlossen sind, sein. Andere (z.B. Schulen, ...) können eine DTSA Abnahme nur in Kooperation mit einem LTV oder DTV-Verein als Ausrichter veranstalten.

  4. 1.4  Jeder Leistungslevel (kleines und großes Tanzsternchen, Bronze, Silber, Gold und Brillant) kann beliebig oft wiederholt werden.

  5. 1.5  Die Abnahmen werden in 3 Kategorien eingeteilt.

    1. 1.5.1  Kategorie I: Standardtänze, Lateintänze, Tango Argentino, Discofox, ...

      (komplette Liste siehe Anhang)

    2. 1.5.2  Kategorie II: Hiphop, Videoclip, ...

      (komplette Liste siehe Anhang)

    3. 1.5.3  Kategorie III a: Tanzformen mit eigenem Fachverband

      Kategorie III b: Steptanz, Orientalischer Tanz, JMD, Rollstuhltanz, ...

      (komplette Liste siehe Anhang)

    4. 1.5.4  Weitere tänzerische Bewegungsformen können in Abstimmung mit dem DTSA Be-

      auftragten des DTV zugelassen und den entsprechenden Kategorien zugeordnet werden. Die Liste der Einteilung in die Kategorie wird jährlich vom FA DTSA festge- legt.

  6. 1.6  Zwischen den Abnahmen innerhalb einer Kategorie müssen mindestens 4 Monate liegen.

  7. 1.7  Legt ein Teilnehmer bei einer Abnahmeveranstaltung Abnahmen in unterschiedlichen Ka-

    tegorien ab, so ist dieser in der Datenerfassung für jede Abnahme extra aufzuführen. Jedes

    Abzeichen gilt als eigenständige Abnahme und wird auch entsprechend berechnet.

  8. 1.8  Für Bewerber mit Handicap können die Leistungsanforderungen bzw. die Bewertungskrite-

    rien dem Handicap entsprechend angepasst werden. Dies muss auf der Abnahmekarte

    vermerkt werden.

  9. 1.9  Verliehen wird das Abzeichen in der jeweiligen Kategorie für Kinder als ...

    1. 1.9.1  kleines Tanzsternchen nach der ersten erfolgreichen Abnahme.

    2. 1.9.2  großes Tanzsternchen nach erfolgreicher Abnahme an Inhaber des klei-

    nen Tanzsternchens.

  10. 1.10  Verliehen wird das Abzeichen in der jeweiligen Kategorie in ...

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1.10.1 Bronze  nach erfolgreicher Erstabnahme

1.10.2 Silber  nach erfolgreicher Abnahme an Inhaber des Bronzeabzeichens. 

1.10.3 Gold  nach erfolgreicher Abnahme an Inhaber des Silberabzeichens. 

1.10.4 Brillant  nach erfolgreicher Abnahme an Inhaber des Goldabzeichens.

 

1.11 Werden die Abzeichen Gold oder Brillant zum 5., 10., 15. Mal erfolgreich abgelegt, so erhält

 

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der Teilnehmer das entsprechende Abzeichen mit der Zahl 5, 10, 15, ... Jedes Abzeichenzählt hier für sich. D.h., Inhaber eines Goldabzeichens mit Kranz und Zahl Abzeichens er- halten bei Ablegung eines höheren Leistungslevels NICHT dieses Abzeichen mit der ent- sprechenden Zahl, sondern fangen im höheren Level wieder bei 1 an.

  1. 1.12  Abnahmen nach früher geltenden Verleihungsbedingungen werden angerechnet, sofern sie nachgewiesen werden können.

  2. 1.13  Abnahmen/Abzeichen von anderen Organisationen werden nicht mitgezählt.

2 Abnahme

2.1 Allgemein

  1. 2.1.1  Das DTSA kann in jeder tänzerischen Bewegungsform abgelegt werden, soweit der jeweils eingesetzte Abnehmer diese prüfen darf.

  2. 2.1.2  Jede DTSA Abnahme ist eine eigenständige Veranstaltung. Es ist nicht zulässig, Teilnehmer im Rahmen eines Wettbewerbes/Turnier gleichzeitig auf das DTSA zu prüfen.

  3. 2.1.3  Es dürfen nur vom zuständigen LTV genehmigte Abnahmen durchgeführt werden.

2.2 Teilnehmer

  1. 2.2.1  Innerhalb einer Abnahme dürfen einzelne Tänze nicht mehrfach (z.B. als Gruppen- tanz, Paartanz oder alleine) gezeigt werden. (Beispiel: Wird als Gruppentanz ein Rumba-Mixer getanzt, darf die Rumba nicht nochmals als Paar gezeigt werden.)

  2. 2.2.2  Abnahmen erfolgen in Trainings- oder Tageskleidung.

  3. 2.2.3  Die Teilnehmer erkennen mit ihrer Meldung zu einer Abnahme die Verleihungsbe-

    dingungen an und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift auf der Abnahmekarte oder Unterschriftsliste. (Bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter.) Sie haben die Gebühr nach der Finanzordnung des DTV zu bezahlen.

2.3 Ausrichter/Abnahmeleiter

  1. 2.3.1  Bei der Anmeldung einer DTSA Abnahme sind die geplanten Disziplinen/Tänze an- zugeben, damit ein entsprechender Abnehmer eingesetzt werden kann. (Abnehmer mit gültiger Lizenz können beim jeweiligen LTV erfragt werden.)

  2. 2.3.2  Der Ausrichter setzt für die Durchführung der DTSA Abnahme geeignete Personen als Abnahmeleiter ein. Sie sollten an einem Einweisungsseminar ihres LTV teilge- nommen haben. Abnahmeleiter kann auch ein Inhaber einer Abnehmerlizenz sein; er kann gleichzeitig auch als Abnehmer tätig sein.

  3. 2.3.3  Aufgaben des Abnahmeleiters:

    1. 2.3.3.1  Er ist dafür verantwortlich, dass die Abnahme ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Verleihungsbedingungen eingehalten werden.

    2. 2.3.3.2  Er überprüft, dass die Abnahmekarten/Unterschriftenliste richtig, vollständig und leserlich ausgefüllt und vom Teilnehmer unterschrieben sind.

    3. 2.3.3.3  Er ist dafür verantwortlich, dass die Abnahme ausschließlich von den in der Anmeldung genehmigten DTSA Abnehmern durchgeführt wird. Erscheint ein genehmigter Abnehmer nicht und kann diese Aufgabe nicht von vor- handenen genehmigten Abnehmern mit übernommen werden, so darf der Abnahmeleiter einen anderen Abnehmer mit gültiger Lizenz als Ersatz ein- setzen.

    4. 2.3.3.4  Er legt aufgrund der nutzbaren Tanzfläche sowie der Zahl der eingesetzten Abnehmer fest, wie viel Bewerber gleichzeitig tanzen dürfen.

    5. 2.3.3.5  Er teilt die Reihenfolge der einzelnen Tänze ein und überwacht deren Dauer. Das gilt auch für Wiederholungs- oder Ersatztänze im Falle eines Nicht-

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bestehens.

  1. 2.3.3.6  Der Abnahmeleiter überprüft, dass die Abnehmer ihre Wertungen richtig in

    die Abnahmekarten eingetragen haben, wertet die Karten aus und stellt das Gesamtergebnis fest. Zweifelsfälle hat der Abnahmeleiter unmittelbar zu entscheiden.

  2. 2.3.3.7  Einsprüche von Abnahmeleitern, Abnehmern oder Bewerbern sind schrift- lich über den zuständigen Landesbeauftragten an den DTV-Beauftragten zu richten.

2.3.4 Die Unterlagen (Abnahmekarten, Unterschriftslisten, korrigierte Dateien, ...) sind nach der Abnahme dem DTSA-Beauftragten des jeweiligen Landestanzsportver- bandes zuzustellen, der die Verleihung bestätigt, die Urkunde sowie Abzeichen aushändigt und die Meldung an den DTV-Beauftragten weitergibt. Je nach Ent- scheidung des zuständigen Landestanzsportverbandes besteht auch die Möglich- keit, Urkunden und Medaillen für rechtzeitig gemeldete Teilnehmer im Vorfeld zu er- halten.

2.4 Abnehmer

  1. 2.4.1  Ein Abnehmer darf zur gleichen Zeit nur eine Person, ein Paar oder eine Gruppe bewerten, und zwar jeden Tänzer einzeln. Ausnahmen genehmigt der LTV.

  2. 2.4.2  Der Abnehmer bestätigt auf der Abnahme- oder Gruppentanzkarte mit seiner Unter- schrift und Angabe seiner DTSA-Abnehmerlizenznummer die gezeigten Tänze – ob bestanden oder nicht bestanden.

3 Leistungsanforderung

3.1 Allgemein

  1. 3.1.1  Abnahmen können einzeln, als Paar (auch gleichgeschlechtlich) oder in einer Grup- pe mit höchstens 16 Personen erbracht werden.

  2. 3.1.2  Die Dauer für alle Einzel- und Paartänze beträgt mindestens 1 1/2 bis 2 Minuten. Für Gruppentänze beträgt die Mindestzeit 2 Minuten.

  3. 3.1.3  Werden einzelne Tänze bei einer Abnahme nicht bestanden, können sie nur wäh- rend derselben Abnahme noch einmal getanzt werden. Wird ein Tanz auch dann nicht bestanden, so ist maximal ein Ersatztanz zulässig.

  4. 3.2  Leistungsanforderungen für das „Tanzsternchen“
    1. 3.2.1  für das „kleines Tanzsternchen“ sind mindestens 2 verschiedene Tänze,

    2. 3.2.2  für das „großes Tanzsternchen“ mindestens 3 verschiedene Tänze zu tanzen.

  1. 3.3  Leistungsanforderungen für Bronze, Silber, Gold und Brillant

    Die Leistungsanforderungen werden je nach Kategorie wie folgt festgelegt und gelten für alle Tanzformen innerhalb der jeweiligen Kategorie.

3.3.1 Kategorie I: Standardtänze, Lateintänze, Tango Argentino, Discofox, ...

  1. 3.3.1.1  Als Vergleichsmaßstab innerhalb dieser Kategorie gilt der DTV Figurenka- talog der D und C Klassen. Dort nicht definierte Tänze sind entsprechend zu bewerten.

  2. 3.3.1.2  für Bronze sind mindestens 3 verschiedene Tänze mit jeweils mind. 4 Figu- ren/Schrittfolgen,

  3. 3.3.1.3  für Silber sind mindestens 4 verschiedene Tänze mit jeweils mind. 6 Figu- ren/Schrittfolgen,

  4. 3.3.1.4  für Gold sind mindestens 5 verschiedene Tänze mit jeweils mind. 8 Figu-

 

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ren/Schrittfolgen,

  1. 3.3.1.5  für Brillant sind mindestens 6 verschiedene Tänze mit jeweils mind. 10 Fi-

    guren/Schrittfolgen zu tanzen.

  2. 3.3.1.6  Ausnahme: Wird im Bereich Standard Wiener Walzer gewählt, so ist für

    das jeweilige Abzeichen die Hälfte der oben aufgeführten Figu- ren/Schrittfolgen zu tanzen. Pendeln (Wiegeschritt) zählt hierbei nicht als eigene Figur.

3.3.2 Kategorie II: Hiphop, Videoclip, ...

  1. 3.3.2.1  für Bronze sind mindestens 3 verschiedene Choreographien/Tänze auf ein- fachem Niveau,

  2. 3.3.2.2  für Silber sind mindestens 4 verschiedene Choreographien/Tänze auf mitt- lerem Niveau,

  3. 3.3.2.3  für Gold sind mindestens 5 verschiedene Choreographien/Tänze auf geho- benen Niveau,

  4. 3.3.2.4  für Brillant sind mindestens 6 verschiedene Choreographien/Tänze auf an- spruchsvollem Niveau zu tanzen.

  5. 3.3.2.5  Die einzelnen Choreographien/Tänze können auch in längere Darbietun-gen zusammengefasst werden. Die „Gesamtchoreographie“ muss mindes-tens die je nach Level geforderte Anzahl mal 1 Minuten dauern und ent- sprechend viele gut erkennbare unterschiedliche Teile enthalten.

3.3.3. Kategorie III a: Country&Western-Linedance, Garde, Twirling, ...

Die Leistungsanforderungen werden vom jeweils zuständigen Fachverband erstellt. (siehe Anhänge)

Kategorie III b: Steptanz, Orientalischer Tanz, JMD, Rollstuhltanz, ...

Die Leistungsanforderungen werden für jede Tanzart separat geregelt. (siehe Anhänge)

  1. 3.4  Die geforderte Leistung ist nicht erbracht, wenn weniger Tänze und/oder Figu- ren/Schrittfolgen getanzt werden.

  2. 3.5  In Absprache mit dem Veranstalter können für die einzelnen Abzeichen auch mehr Tänze (bis max. 10) getanzt werden. Dies ist vor der Abnahme auf der Abnahmekarte anzugeben. Es ist nicht möglich, im Nachhinein die Anzahl der Tänze zu reduzieren, wenn 2 oder mehr Tänze nicht bestanden wurden. In diesem Fall ist die gesamte Abnahme nicht bestanden.

4 Bewertung

  1. 4.1  Die Mindestleistung ist erbracht, wenn die Grundanforderungen sauber und exakt getanzt werden. Eine turniermäßige Ausführung ist nicht zu verlangen.

  2. 4.2  Beim Kindertanzabzeichen „kleines“ und „großes Tanzsternchen“ ist die Mindestanforde- rung erbracht, wenn sich die Teilnehmer innerhalb der Gruppe bzw. der vorgesehenen Choreographie bewegen. Es gibt hierbei nur ein Gesamtergebnis ohne Aufteilung in einzel- ne Wertungsgebiete.

4.2.1 Werden Abnahmen in Gruppen durchgeführt, in denen Menschen mit Handicap beteiligt sind, gelten die Mindestanforderungen für diese als erbracht, wenn sie sich innerhalb der Gruppe bzw. der vorgesehenen Choreographie bewegen. Es gibt für sie hierbei nur ein Ge- samtergebnis ohne Aufteilung in einzelne Wertungsgebiete.

4.3 Bewertet wird in folgenden Wertungsgebieten:

 

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  1. 4.3.1  Musik (Takt, Rhythmus, Musikalität),

  2. 4.3.2  Balancen (statische, dynamische Balance, Führung bei Paartanz),

  3. 4.3.3  Bewegungsabläufe (im Raum, im Verlauf der Energieeinheit, eines Bewegungsele-

    ments).

  1. 4.4  Jeder Verband entscheidet, ob er die Bewertung mit Kreuz (x = erbrachte Leistung) und

    Null (0 = nicht erbrachte Leistung) und/oder mit Punkten (0-5) zulässt. Ist die Bewertung mit Punkten vom LTV freigegeben, entscheidet bei Gruppenabnahmen der Abnehmer, ob er mit Punkten (bei Kleingruppen noch möglich) oder mit Kreuzen wertet.

  2. 4.5  Jedes Wertungsgebiet wird gesondert beurteilt.

  3. 4.6  Die geforderte Leistung ist in einem Tanz erbracht, wenn das Wertungsgebiet Musik mit ei-

    nem Kreuz oder mind. 3 Punkten beurteilt wurde UND in den beiden übrigen Wertungsge- bieten (Balancen und Bewegungsabläufe) mindestens ein weiteres Kreuz oder 2 Punkte vergeben wurden.

4.6.1 Wird ein Tanz überwiegend außerhalb des durch die Musik vorgegebenen Taktes

bzw. Rhythmus’ getanzt (0 oder weniger als 3 Punkte) gilt der Tanz als nicht be-standen. Die Abnahme für diesen Tanz kann wiederholt oder ein Ersatztanz gewählt werden. Dies ist auf der Abnahmekarte entsprechend zu vermerken.

Diese Verleihungsbedingungen wurden vom Fachausschuss DTSA und dem Ausschuss für Sport- entwicklung am 16.09.2017 beschlossen und vom Verbandsrat am 14./15.10.2017 bestätig.

Anhänge

Sukzessive ergänzt werden die Anhänge mit
der vollständigen Liste der Tänze je Kategorie (zu Abschnitt 1.5) sowie den Leistungsanforderungen je Kategorie (zu Abschnitt 3.3)
...

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DTV: Verleihungsbedingungen für das DTSA
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